ZitatOriginal von Tetsujin
ja ich will mir auch eines anschaffen nun endlich. da hab ih direkt ne frage: xD ahm wenn mir das nun ein bekannter in Japan kauft, würde der das iwie nach europa, in meinem fall in die schweiz, bringen dürfen? und was is besser? n gefaltetes oder doch lieber ein geschmiedetes? schon gefaltet oder? xD sind glaubsch einfach noch ma um einiges teurer
kennt sich da jemand bissl aus?
So das hab ich vom Zoll.de
Ich möchte mir im Ausland eine Hieb- oder Stichwaffe (z.B. ein Schwert) kaufen und nach Deutschland einführen. Ist das erlaubt?
Bestimmte Waffen dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei in die Bundesrepublik mitgenommen oder (zur Veräußerung) verbracht werden. Dazu gehören z.B. Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen.
Jedoch ist die Mitnahme von Waffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Stockdegen), verboten.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei ihrer Einfuhr in die EG (und grundsätzlich auch bei der Ausfuhr) bei der Grenzzollstelle anzumelden sind. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung ist in diesen Fällen auch dann erforderlich, wenn der Wert innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Sie müssen bei Flughäfen bzw. Häfen immer den "Roten Ausgang" benutzen und die Waren unaufgefordert anmelden.
Ich vermute mit der Schweiz wird das nicht viel anders sein und was für ein Schwert du dir kaufst, ich hab ein geschmiedetes und darum empfehle ich dir mal das